Dienstag, 21. August 2012

Kürzungen durch Versicherungen nach Unfall

Auf deutschen Straßen geschieht rund alle 13 Sekunden ein Autounfall, der polizeilich aufgenommen wird. Hinzu kommen diejenigen Unfälle bei denen die Beteiligten auf die Hinzuziehung der Polizei einvernehmlich verzichten.

Es ist daher leicht zu erkennen, dass die Abwicklung und Regulierung von Verkehrsunfällen für die Kfz-Haftpflichtversicherer jährlich Schadensersatzforderungen in Milliardenhöhe bedeuten.

Um die zu zahlenden Ersatzansprüche und damit die Versicherungsleistung möglichst gering zu halten, werden die Ansprüche des Geschädigten häufig unberechtigt von Seiten der Versicherungen gekürzt.

In der Mediathek der ARD ist derzeit ein Beitrag aus der Sendung “Plusminus” kostenlos abrufbar, der sich mit der erneut verdeutlicht, wie Versicherungen auf Kosten Unfallgeschädigter Geld verdienen und Versicherungsleistungen kürzen.

http://mediathek.daserste.de/sendungen_a-z/432744_plusminus/11422112_autounfall-schaeden-kleingerechnet

Hinweis:
Der Beitrag ist nur für eine bestimmte Zeit in der Mediathek abrufbar.

Verzichten Sie nicht auf Ihr Recht! Nutzen Sie eine gute Beratung und Vertretung durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht in Ihrer Nähe!

Hinweis:
Der Text dient ausschließlich der allgemeinen Information und kann eine Rechtsberatung im konkreten Fall nicht ersetzen. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts wird ausgeschlossen. Alle Angaben daher ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit.

v.i.S.d.P. Rechtsanwalt Jörg Bister
© 2012 Rechtsanwalt Jörg Bister

TEIGELACK VOLLENBERG & FROMLOWITZ
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in Kooperation mit RA Jörg Bister
Kettwiger Str. 20 - 45127 Essen
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Email: bister@rae-teigelack.de und mail@kanzlei-bister.de

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Dienstag, 3. Juli 2012

2. Blitz-Marathon in NRW

Die Polizei hat heute am 03.07.2012 um 6 Uhr den zweiten Blitz-Marathon in NRW gestartet. Über 3000 Polizisten werden 24 Stunden lang an mehr als 3100 Gefahren- und von Bürgern benannten sog. "Wutstellen" mit Radarfallen die Geschwindigkeit überprüfen.

Bei der Auswahl der landesweiten Kontrollstellen konnten sich die Bürger und Bürgerinnen im Vorfeld des Blitz-Marathons beteiligen und Vorschläge einreichen. An der Aktion haben sich mehr als 15.000 Menschen beteiligt.

Im letzten Jahr wurden trotz der Ankündigungen in Presse und Rundfunk rund 17.000 Autofahrer geblitzt und 200 Fahrverbote verhängt.

Wo genau sich die Messstellen befinden, kann auf der Internetseite der Polizei genau nachgesehen werden:

http://www.24h-blitz-marathon.de/

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Mittwoch, 30. Mai 2012

Unfallschäden mit Handykamera dokumentieren

Auf deutschen Straßen geschieht ca. alle 13 Sekunden ein polizeilich aufgenommener Unfall. Hinzu kommen diejenigen Unfälle, bei denen sich die Beteiligten einig scheinen und auf die Hinzuziehung der Polizei verzichten. Damit es bei der Schadensregulierung keine Probleme gibt, sollten Sie die Unfallsituation und die Schäden penibel dokumentieren - zum Beispiel mit der Foto- und Kamerafunktion Ihres Handys.

Die Position der Fahrzeuge unmittelbar nach dem Unfall und die Beschädigungen an beiden Fahrzeugen können mit der Handykamera festgehalten werden. Falls Bremsspuren vorhanden sind, sollten auch diese festgehalten werden. Bei der Aufnahme sollten Sie darauf achten, dass im Bild auch feste Bezugspunkte, wie z.B. eine Laterne, ein Gully Deckel, die Ampel, ein Verkehrsschild, Fahrbahnmarkierungen etc., im Bild mit festgehalten sind. Dies erleichtert später ggf. die Aufklärung, wo genau der Unfall passiert ist und wie die Fahrzeug zueinander gestanden haben.

Auch vom Kennzeichen des Unfallgegners sollte ein Foto gemacht werden. Sofern die Polizei nicht hinzugezogen wird ist unbedingt auf den Austausch von Namen und Anschriften aller Unfallbeteiligten und die Feststellung von Zeugen zu achten. Außerdem muss das Kennzeichen des Unfallgegners notiert werden. Schließlich sollte sich der Geschädigte auch nach der Versicherung des Unfallverursachers und dessen Versicherungsnummer erkundigen.

Sie haben Anspruch auf die Beratung und Vertretung durch einen Anwalt. Soweit Sie unschuldig am Unfall sind, muss Ihr Unfallgegner auch die Anwaltskosten bezahlen. Bitte bedenken Sie, dass die Ihnen zustehenden Ansprüche erst durch kompetente anwaltliche Beratung sichtbar werden. Die gegnerische Versicherung handelt stets nur nach ihren eigenen wirtschaftlichen Interessen und verritt nicht die Interessen des Geschädigten.

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Dienstag, 15. Mai 2012

Versicherungsmethoden

Auf deutschen Straßen geschieht rund alle 13 Sekunden ein Autounfall, der polizeilich aufgenommen wird. Hinzu kommen diejenigen Unfälle bei denen die Beteiligten auf die Hinzuziehung der Polizei einvernehmlich verzichten.

Es ist daher leicht zu erkennen, dass die Abwicklung und Regulierung von Verkehrsunfällen für die Kfz-Haftpflichtversicherer jährlich Schadensersatzforderungen in Milliardenhöhe bedeuten.

Um die zu zahlenden Ersatzansprüche und damit die Versicherungsleistung möglichst gering zu halten, werden die Ansprüche des Geschädigten häufig unberechtigt von Seiten der Versicherungen gekürzt.

In der Mediathek des ZDF und bei Vox sind derzeit noch zwei Beiträge kostenlos abrufbar, die sich mit zum einen mit dem Zentralruf der Autoversicherer sowie der von der Versicherungsbranche ins Leben gerufenen Organisation carexpert befassen. Aus den Berichten geht hervor, dass die Versicherer keine Kosten und Mühen scheuen, um die Ansprüche der Geschädigten zu kürzen und damit ihre Versicherungsleistungen zu reduzieren.

Der Beitrag in der Sendung “auto mobil” auf Vox beginnt mit der Anmoderation bei ca. 0:25:55

http://www.voxnow.de/auto-mobil/thema-ua-von-miss-tuning-zur-geschaeftsfrau.php?film_id=66169&player=1&season=0

In der ZDF mediathek findet sich folgender Beitrag aus der Sendung “frontal21” über den Zentralruf der Autoversicherer:

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/1550376/Kritik-an-Zentralruf-der-Autoversicherer?setTime=2#/beitrag/video/1550376/Kritik-an-Zentralruf-der-Autoversicherer

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Dienstag, 20. März 2012

Recht interessant: Keine Benutzung eines Mobiltelefons bei bloßem Aufnehmen/Halten/ Umlagern im Kfz

Das bloße Aufheben oder Umlagern eines Mobiltelefons während der Fahrt erfüllt nicht den Tatbestand der verbotswidrigen Benutzung eines Mobiltelefons nach § 23 I a StVO.

Da das Grundgesetz Erkennbarkeit und Vorhersehbarkeit für einen Betroffenen verlangt, ist für die Auslegung einer bussgeldbewehrten Verbotsvorschrift in erster Linie der für den Adressaten erkennbare und verstehbare Wortlaut des gesetzlichen Tatbestandes maßgebend.

Nach dem Wortlaut der Vorschrift - § 23 I a StVO - ist dem Fahrzeugführer die Benutzung eines Mobiltelefons untersagt, wenn er es hierfür aufnimmt oder hält. Schon nach seinem Wortsinn erfordert der Begriff der Benutzung, dass die Handhabung des Mobiltelefons einen Bezug zu einer der Funktionen des Geräts aufweist. Nicht das Aufnehmen und Halten des Mobiltelefons als solches wird untersagt, sondern - wie das zweckgerichtete Tatbestandsmerkmal "hierfür" verdeutlicht - allein dessen bestimmungsgemäße Verwendung.

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Dienstag, 10. Januar 2012

Recht interessant: “Strafen und Registereintragungen”

Bei allen Verstößen im Straßenverkehr, die einen Straftatbestand verwirklichen, kommen bei einer Verurteilung keine Geldbußen wie bei Ordnungswidrigkeiten in Betracht, sondern hohe Geldstrafen.

Vom Gericht wird eine bestimmte Anzahl von Tagessätzen ausgeurteilt; die Höhe eines Tagessatzes wird nach dem täglichen Nettoverdienst des Angeklagten errechnet. Bei einem Nettomonatseinkommen von 1.400,00 € beträgt der Tagessatz demnach 40,00 €.

Die Anzahl der Tagessätze richtet sich nach der Schwere des Vergehens und wird vom Gericht in Würdigung des Falls festgesetzt. Bei einer Trunkenheitsfahrt ist bei einem Ersttäter eine Verurteilung von bis zu 60 Tagessätzen üblich. Das entspräche bei einem Nettoeinkommen von 1.400,00 € also einer Geldstrafe in Höhe von 2.400,00 €.

Wiederholungstätern drohen Freiheitsstrafen.

Alle strafrechtlichen Verurteilungen werden sowohl in die Verkehrssünderkartei in Flensburg mit Punkten eingetragen, als auch im Strafregister in Berlin verzeichnet.

Im Strafregister erfolgt die Löschung nach fünf Jahren, wenn keine weitere Strafe eingetragen ist. Ansonsten beträgt die Löschungsfrist 10 Jahre.

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