Mittwoch, 3. Februar 2010

Recht interessant: Unterschiedliche Interessenlagen nach einem Verkehrsunfall

Aufgrund des immer dichter werdenden Verkehrs „kracht" es auf deutschen Strassen täglich zu Haufe. Im Schnitt ist jeder Autofahrer alle fünf Jahre in einen Unfall verwickelt.

Die Abwicklung von Unfällen und die Regulierung von Unfallschäden ist in den seltensten Fällen eine ganz klare Angelegenheit. Schuld oder nicht Schuld, das ist - nicht nur im Nachhinein - immer die zentrale und oft streitige Frage, an der sich nicht selten schon so mancher Streit entzündet hat.

War die Verkehrssituation und Verschuldensfrage vor Ort zumeist noch eindeutig und hat möglicherweise sogar einer der Beteiligten die Verantwortlichkeit auf sich genommen, so kann diese Betrachtung und Beurteilung der Situation am nächsten Tag (evtl. nach Rücksprache mit dem Partner, Freunden, Bekannten und/oder der eigenen Versicherung) oft schon ganz anders ausfallen.

Hinzu kommt, dass das was für Sie (menschlich) völlig eindeutig und logisch erscheint, juristisch viel komplizierter und verzwickter sein kann. Problematisch wird es nach einem Unfall häufig bei der Schadensregulierung und der damit verbundenen Auseinandersetzung mit der gegnerischen Versicherung.

Wenn Sie den Versuch unternehmen, Ihre Ansprüche gegenüber der Gegenseite „auf eigene Faust" durchzusetzen, werden sie am Ende eines endlosen und zermürbenden Papierkrieges oft feststellen, dass die gegnerische Versicherung eine Regulierung des Schadens gänzlich ablehnt oder sie nicht willens ist, den vollen Betrag zu zahlen, der Ihnen zur vollständigen Deckung Ihres Schadens rechtmäßig zustünde.

Bei der Abwicklung helfen wir Ihnen gerne: ob es die erste Beratung hinsichtlich der Beauftragung eines Gutachters, des Erstellens eines Kostenvoranschlages, der Anmietung eines Ersatzwagens oder die weitere Abwicklung mit der eigenen Haftpflicht-/ Kaskoversicherung oder die Auseinandersetzung mit der gegnerischen Versicherung ist.

Wir sind Ihr kompetenter Berater in allen Rechtsfragen rund um den Unfall. Wir treten für Ihre Interessen ein und vertreten Sie persönlich im Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung.

Auch wenn Sie meinen, dass alles klar sei, sollten Sie auf unseren Rat nicht verzichten. Wir kennen uns bestens aus im Verkehrsrecht und wissen, welche Ansprüche (z. B. Schmerzensgeld, Wertminderung, Nutzungsausfall oder Haushaltsführungsschaden) wir für Sie wie geltend machen können oder ob gegebenenfalls einen Mitschuld Ihrerseits Ihre Ansprüche eventuell einschränkt. Die gegnerische Versicherung oder Ihre Werkstatt wird und kann Sie nicht voll umfänglich aufklären.

Wir sorgen für eine schnellstmögliche und nervensparende Abwicklung Ihres Schadensfalles, denn wir lassen uns von keiner Partei hinhalten.

Abschließend sollten Sie sich noch folgendes klar machen:

Die Interessen der gegnerischen Versicherung sind den Ihren völlig entgegengesetzt. Wo Sie Ihr Geld erhalten möchten, wollen die Versicherungen Ihr Geld nicht ausgeben.

Sofern Sie die Regulierung Ihres Schadens selbst in die Hand nehmen wollen, müssen Sie sich darüber im klaren sein, dass Sie sich auf einen Wettstreit mit einem absoluten Vollprofi einlassen, dessen Mitarbeiter sich tagein, tagaus mit nichts anderem beschäftigen, als mit der Regulierung von Verkehrsunfällen.

Bei diesem Kräfteverhältnis können Sie eigentlich nur unterlegen sein und in großen Teilen verlieren. Sie treten gegen einen Gegner in den Ring, der mit allen Wassern gewaschen ist und über die Kondition verfügt, den Kampf mit Ihnen über sehr viele Runden zu führen.

Als Amateur sollten Sie sich eben niemals einen Schwergewichtsweltmeister als Gegner aussuchen. Man lässt sich ja auch nicht von demjenigen Verarzten, der einem gerade ein "blaues Auge" geschlagen hat, oder was meinen Sie?
Verzichten Sie daher nicht auf Ihr Recht! Nutzen Sie eine gute Vertretung.

Hinweis:
Der Text dient ausschließlich der allgemeinen Information und kann eine Rechtsberatung im konkreten Fall nicht ersetzen. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts wird ausgeschlossen. Alle Angaben daher ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit.
v.i.S.d.P. Rechtsanwalt Jörg Bister
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