Mittwoch, 30. Mai 2012

Unfallschäden mit Handykamera dokumentieren

Auf deutschen Straßen geschieht ca. alle 13 Sekunden ein polizeilich aufgenommener Unfall. Hinzu kommen diejenigen Unfälle, bei denen sich die Beteiligten einig scheinen und auf die Hinzuziehung der Polizei verzichten. Damit es bei der Schadensregulierung keine Probleme gibt, sollten Sie die Unfallsituation und die Schäden penibel dokumentieren - zum Beispiel mit der Foto- und Kamerafunktion Ihres Handys.

Die Position der Fahrzeuge unmittelbar nach dem Unfall und die Beschädigungen an beiden Fahrzeugen können mit der Handykamera festgehalten werden. Falls Bremsspuren vorhanden sind, sollten auch diese festgehalten werden. Bei der Aufnahme sollten Sie darauf achten, dass im Bild auch feste Bezugspunkte, wie z.B. eine Laterne, ein Gully Deckel, die Ampel, ein Verkehrsschild, Fahrbahnmarkierungen etc., im Bild mit festgehalten sind. Dies erleichtert später ggf. die Aufklärung, wo genau der Unfall passiert ist und wie die Fahrzeug zueinander gestanden haben.

Auch vom Kennzeichen des Unfallgegners sollte ein Foto gemacht werden. Sofern die Polizei nicht hinzugezogen wird ist unbedingt auf den Austausch von Namen und Anschriften aller Unfallbeteiligten und die Feststellung von Zeugen zu achten. Außerdem muss das Kennzeichen des Unfallgegners notiert werden. Schließlich sollte sich der Geschädigte auch nach der Versicherung des Unfallverursachers und dessen Versicherungsnummer erkundigen.

Sie haben Anspruch auf die Beratung und Vertretung durch einen Anwalt. Soweit Sie unschuldig am Unfall sind, muss Ihr Unfallgegner auch die Anwaltskosten bezahlen. Bitte bedenken Sie, dass die Ihnen zustehenden Ansprüche erst durch kompetente anwaltliche Beratung sichtbar werden. Die gegnerische Versicherung handelt stets nur nach ihren eigenen wirtschaftlichen Interessen und verritt nicht die Interessen des Geschädigten.

Verzichten Sie nicht auf Ihr Recht! Nutzen Sie eine gute Beratung und Vertretung durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht in Ihrer Nähe!

Hinweis:
Der Text dient ausschließlich der allgemeinen Information und kann eine Rechtsberatung im konkreten Fall nicht ersetzen. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts wird ausgeschlossen. Alle Angaben daher ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit.

v.i.S.d.P. Rechtsanwalt Jörg Bister
© 2012 Rechtsanwalt Jörg Bister

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