Dienstag, 15. Mai 2012

Versicherungsmethoden

Auf deutschen Straßen geschieht rund alle 13 Sekunden ein Autounfall, der polizeilich aufgenommen wird. Hinzu kommen diejenigen Unfälle bei denen die Beteiligten auf die Hinzuziehung der Polizei einvernehmlich verzichten.

Es ist daher leicht zu erkennen, dass die Abwicklung und Regulierung von Verkehrsunfällen für die Kfz-Haftpflichtversicherer jährlich Schadensersatzforderungen in Milliardenhöhe bedeuten.

Um die zu zahlenden Ersatzansprüche und damit die Versicherungsleistung möglichst gering zu halten, werden die Ansprüche des Geschädigten häufig unberechtigt von Seiten der Versicherungen gekürzt.

In der Mediathek des ZDF und bei Vox sind derzeit noch zwei Beiträge kostenlos abrufbar, die sich mit zum einen mit dem Zentralruf der Autoversicherer sowie der von der Versicherungsbranche ins Leben gerufenen Organisation carexpert befassen. Aus den Berichten geht hervor, dass die Versicherer keine Kosten und Mühen scheuen, um die Ansprüche der Geschädigten zu kürzen und damit ihre Versicherungsleistungen zu reduzieren.

Der Beitrag in der Sendung “auto mobil” auf Vox beginnt mit der Anmoderation bei ca. 0:25:55

http://www.voxnow.de/auto-mobil/thema-ua-von-miss-tuning-zur-geschaeftsfrau.php?film_id=66169&player=1&season=0

In der ZDF mediathek findet sich folgender Beitrag aus der Sendung “frontal21” über den Zentralruf der Autoversicherer:

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/1550376/Kritik-an-Zentralruf-der-Autoversicherer?setTime=2#/beitrag/video/1550376/Kritik-an-Zentralruf-der-Autoversicherer

Hinweis:
Die Beiträge sind nur für eine bestimmte Zeit in den Mediatheken abrufbar.

Verzichten Sie nicht auf Ihr Recht! Nutzen Sie eine gute Beratung und Vertretung durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht in Ihrer Nähe!

Hinweis:
Der Text dient ausschließlich der allgemeinen Information und kann eine Rechtsberatung im konkreten Fall nicht ersetzen. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts wird ausgeschlossen. Alle Angaben daher ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit.

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